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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 34/12   

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https://dejure.org/2013,32097
LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 34/12 (https://dejure.org/2013,32097)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.06.2013 - L 1 RS 34/12 (https://dejure.org/2013,32097)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - L 1 RS 34/12 (https://dejure.org/2013,32097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktive Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen durch den VEB Kreisbaubetrieb Schönebeck

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktive Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen durch den VEB Kreisbaubetrieb Schönebeck

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.09.2011 - B 5 RS 8/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 34/12
    Entscheidend ist weiterhin, dass grundsätzlich nur solche Betriebe erfasst sind, denen unmittelbar die industrielle Massenproduktion - und nicht bloße Vorbereitungshandlungen - das Gepräge gegeben hat (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 5 RS 8/10 R - juris).
  • LSG Thüringen, 19.04.2012 - L 2 R 344/10

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 34/12
    Unter diesem Gesichtspunkt der Tätigkeit eines Kreisbaubetriebes als Hauptauftragnehmer handelt es sich nicht um einen Produktionsdurchführungsbetrieb, der sein Gepräge durch die Massenproduktion erhalten hat (siehe hierzu: Landessozialgericht Thüringen, Urteil vom 19. April 2012 - L 2 R 344/10 - juris).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 34/12
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2, S. 11).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 34/12
    Im Bereich des Bauwesens erfasst der Begriff des Produktionsbetriebes nur solche Betriebe, deren Hauptzweck in der Massenproduktion von Bauwerken liegt, die dabei standardisierte Produkte massenhaft ausstoßen und eine komplette Serienfertigung von gleichartigen Bauwerken zum Gegenstand haben (BSG, Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R - juris).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 34/12
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass Betriebe, die schwerpunktmäßig Dienstleistungen für die Produktion anderer Betriebe und damit unabdingbare Vorbereitungs- oder Begleitarbeiten für den Produktionsprozess erbrachten, dadurch nicht den Charakter eines Produktionsbetriebes erhalten haben und somit auch nicht die betrieblichen Voraussetzungen erfüllen (BSG, Urteile vom 27. Juli 2004 - B 4 RS 8/04 R - und - B 4 RA 11/04 - Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 17. Mai 2011 - L 5 RS 95/10 - juris).
  • LSG Sachsen, 17.05.2011 - L 5 RS 95/10

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 34/12
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass Betriebe, die schwerpunktmäßig Dienstleistungen für die Produktion anderer Betriebe und damit unabdingbare Vorbereitungs- oder Begleitarbeiten für den Produktionsprozess erbrachten, dadurch nicht den Charakter eines Produktionsbetriebes erhalten haben und somit auch nicht die betrieblichen Voraussetzungen erfüllen (BSG, Urteile vom 27. Juli 2004 - B 4 RS 8/04 R - und - B 4 RA 11/04 - Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 17. Mai 2011 - L 5 RS 95/10 - juris).
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